top of page
— Rolltor Wartung —
Abrakadabra!
Sesam, öffne Dich!
Vielleicht öffnet sich Ihr Rolltor so, aber auf jeden Fall mit der jährlichen Sicherheitsprüfung für Toranlagen der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 (Nach Z.H. 1/495) durch unsere Fachkräfte.
​
Prüfen ist Pflicht.
​
Die Betreiber gewerblich genutzter, kraftbetätigter Tore sind verpflichtet, alle Toranlagen unabhängig von ihrem Alter mindestens einmal jährlich einer sachgerechten Prüfung auf ihren sicheren Zustand zu unterziehen.
​
Im Rahmen dieser Sicherheitsüberprüfung ist die sogenannte Schließkraftmessung ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung.
bottom of page