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— Rolltor Wartung — 

Abrakadabra!
Sesam, öffne Dich!

Vielleicht öffnet sich Ihr Rolltor so, aber auf jeden Fall mit der jährlichen Sicherheitsprüfung für Toranlagen der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 (Nach Z.H. 1/495) durch unsere Fachkräfte. 

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Prüfen ist Pflicht.

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Die Betreiber gewerblich genutzter, kraftbetätigter Tore sind verpflichtet, alle Toranlagen unabhängig von ihrem Alter mindestens einmal jährlich einer sachgerechten Prüfung auf ihren sicheren Zustand zu unterziehen.

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Im Rahmen dieser Sicherheitsüberprüfung ist die sogenannte Schließkraftmessung ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung.

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