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WENN ES BRENNT,
SOLLTE EINER WISSEN
WO ES LANG GEHT.

Jährliche Brandschutzunterweisung

Um Ihr Unternehmen in einem Ernstfall vor möglichen Brand- und Personenschäden zu bewahren, schreibt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 vor, dass jeder Angestellte des Betriebes eine Brandschutzunterweisung erhält. 

 

In dieser, von unserer Fachkraft, durchgeführten Schulung wird sichergestellt dass jeder Angestellte mit den örtlichen Brandschutzmaßnahmen vertraut ist und diese vorschriftsmäßig und effektiv anwenden kann. 

 

Um auch größeren Betrieben die Möglichkeiten zu geben ihre Angestellten ausbilden zu lassen, bieten wir Ihnen eine Gruppenschulung an. Diese Schulung verläuft über mehrere Wochen, sodass Sie nicht alle Angestellten an einem Tag freistellen müssen.

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Brandschutzübungen
  • Auch nach ArbStättV § 14 sind Angestellte und Mitarbeiter/innen eines Betriebes regelmäßig zu schulen. Durch unser bewährtes Schulungskonzept wird jede/r Arbeitnehmer/in für einen eventuellen Brandfall sensibilisiert.
     

  • Durch theoretischen Unterricht, Gerätekunde, Videoanschauungsmaterial und natürlich auch durch praktische Übungen vor Ort, machen wir, individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten, auf mögliche Gefahren aufmerksam.

 

Theorie:
  • die Einführung in den betrieblichen Brandschutz 

  • Sichten von Film- und Videomaterial 

  • Brandschutzunterweisung 

Praxis:
  • Übungen im sicheren Umgang mit Feuerlöschern 

  • Übungen an unserem mobilen Feuerlöschtrainer 

  • allgemeiner vorbeugender Brandschutz

 

Die Dauer eines Seminars beträgt ca. 2,5 bis 3 Stunden. Jeder Teilnehmer erhält selbstverständlich Schulungsunterlagen und ein Teilnehmer-Zertifikat.

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Rechtslage
  • In Deutschland und in allen Europäischen Ländern existieren Gesetze und Verordnungen für gewerbliche Betriebe, die eine regelmäßige Mitarbeiterschulung in der Brandschutzordnung vorschreiben.
     

  • Gewerbeverordnung § 120a 

  • Arbeitsstättenverordnung § 3 und § 55 

  • Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 und GUV 0.1. 

 

Mindestens einmal jährlich sollten Sie Brandschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter durchführen.

SERVICE DES BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTEN

ROLLTOR 
WARTUNG

FEUERLÖSCHER
WARTUNG

Ausbildung zum Brandschutz - und Evakuierungshelfer.

Dieses Seminar vermittelt den angehenden Brandschutz- und Evakuierungshelfer das notwendige Wissen in einem ausgewogenen Mix aus Theorie und Praxis.

Um Ihr Unternehmen vor Brand- und Personenschaden zu bewahren, schreibt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 (§10) vor, dass jeder Unternehmer fünf Prozent der Belegschaft, mindestens einen der Angestellten, zu einem Evakuierungshelfer ausbilden lässt. 
 

Brandschutz- und Evakuierungshelfer sollen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei unterstützen, Brandgefahren zuerkennen und abzuwenden sowie Haftungsrisiken zu minimieren. Diese Mitarbeiter sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig inkl. Löschübungen im gesetzlichem Rahmen zu unterweisen. 
 

Um die Anforderungen und Aufgaben eines Brandschutz- und Evakuierungshelfers sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, der bei Feuer oder einer anderen Evakuierungssituation gelassen und souverän handelt, sind eine solide Ausbildung und regelmäßige Nachschulungen unerlässlich. Beides lohnt sich, da im Gefahrenfall oder einem Brand, sind die Brandschutz- und Evakuierungshelfer in der Lage, sofortige Erstmaßnahmen wie Brandmeldung, Alarmierung und Bekämpfung eines Entstehungsbrands zu ergreifen. Den Statistiken zufolge ließen sich so zwei von drei Bränden bereits in der Entstehungsphase erfolgreich bekämpfen.
 


Die Teilnehmer erhalten eine Einführung in ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten. Sie werden für das Erkennen und die Abwehr von Gefahren und für den Ernstfall geschult. Darüber hinaus erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse zur Brandverhütung und zur Einleitung von Sofortmaßnahmen. In einer praktischen Löschübung schließlich trainieren Sie den Einsatz von tragbaren Löschgeräten. Mit diesem Hintergrund sind Sie für alle Fälle optimal gerüstet.

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Das erhalten Sie in einem Paket.​
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  • Leistungspaket

  • Theoretischer Unterricht

  • Praktischer Unterricht

  • Teilnahmebestätigung

  • Schulungsunterlagen

Theoretischer Unterricht​
  • Evakuierungsmaßnahmen

  • Aufklärung von Brandgefahren

  • Einschätzung von Brand- und Rauchentwicklung 

  • Menschenführung in Paniksituationen

  • Eindämmung von Entstehnungsbränden (vorbeugender Brandschutz)

  • Einführung der betrieblichen Feuerlöschgeräte und -einrichtungen 

  • Geeignete Löschmittel und deren Wirkungsweise 

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers

Praktischer Unterricht​
  • Löschübung mit theoretischer mit praktischer Unterweisung

  • Praktischer Umgang mit dem Löschgerät

  • Diskussion und Erfahrungsaustausch

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